BfCW e.V. > Der Verband > Mitgliedschaft > Vereinsgründung

Die Vereinsgründung

Sehr geehrte Sportfreundin, sehr geehrter Sportfreund!

Sie beabsichtigen, einen Verein zu gründen ... ?!


Nur Mut, der Bundesverband für Country- & Westerntanz Deutschland e.V. möchte Ihnen mit den folgenden Ausführungen sowie der Auflistung von erforderlichen Schritten helfen, die Vereinsgründung zügig und ohne Probleme zu bewältigen.

Dennoch bleiben Ihnen einige Vorbereitungsarbeiten nicht erspart und Sie sollten sich auch zu bestimmten Themen Fachliteratur besorgen. Sie können sich natürlich auch an die Vereinsberatung ihres zuständigen Landessportbundes (LSB), Landestanzsportverbandes (LTV) oder Bundesverbandes (BfCW) wenden.

Was ist eigentlich ein Verein?

Verein im Sinne des "Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts" ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat.


Hört sich ziemlich komisch an ...

Welche Zwecke sind denn damit gemeint?
Das kann das Briefmarkensammeln sein, die Vermehrung und Pflege von Kaninchen oder die gemeinsame Forschung nach Spuren der Römer im Asterix-Land Gallien.

Die "Vereinsmeierei", wie man so schön sagt, ist besonders in Deutschland ausgeprägt, obwohl es auch in anderen Ländern ähnlich strukturierte Vereinigungen gibt. Der Wunsch, Sport zu treiben und diesen zu fördern, ist der häufigste Grund, einen Verein zu gründen. Der Sport ist daher die größte Personenvereinigung Deutschlands.

Wie gründet man nun aber einen Verein?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)sagt dazu:

Man braucht:
- 7 Gründungsmitglieder
- Eine Satzung und einen Namen
- Einen Vorstand

Das war´s ... ?!

Leider war´s das noch nicht!
Schon allein die Ausarbeitung einer Satzung bereitet vielen "Vereinsgründungswilligen" Kopfschmerzen.

Dagegen gibt es glücklicherweise zwei Mittel:
entweder: Sie nehmen 1-2 Aspirin
oder: Sie nehmen einfach eine Mustersatzung

Diese brauchen Sie dann nur noch an die speziellen Belange Ihres Vereins anzupassen und schon haben Sie die erste Hürde genommen.

Auch das hört sich natürlich viel simpler an, als es ist.

Daher beachte!
Bedenken Sie bitte bei der Erstellung Ihrer Satzung, dass diese die Verfassung und somit das Grundgesetz eines Vereins ist und sich an Vorgaben der §§ 21-79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) halten muss. Durch die Bestätigung des Amtsgerichts erhält sie Rechtskraft und der Verein mit der Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht seine Rechtsfähigkeit. In der Satzung sollten nur die notwendigsten und das Vereinsleben regulierenden Festlegungen enthalten sein. Jede weitere, nicht unbedingt erforderliche Regelung, bindet den Verein bzw. seine Mitglieder daran und schränkt den Spielraum ein.
Diese Mustersatzung wurde durch das Amtsgericht und das Finanzamt für Körperschaften sowie durch den Rechtsanwalt des LSB begutachtet und befürwortet. "Basteln" Sie daher nicht zu viel daran herum. Sollten Sie doch grundsätzliche Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen haben, dann hat es sich bewährt, mit dem Rechtspfleger des Amtsgerichts sowie dem zuständigen Mitarbeiter des Finanzamtes den Satzungsentwurf vor Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung abzustimmen.

Auf die §§ 2 und 15 wirft das Finanzamt wegen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit ein besonders scharfes Auge. Also, schreiben Sie diese einfach ab und ergänzen Sie lediglich in § 2, welchen Sport Ihr Verein betreibt und wie er das konkret machen will.

BEISPIEL:
§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Ausübung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und Ausübung der Sportarten Volleyball und Fußball, schwerpunktmäßig in den Bereichen des Kinder- und Jugend- sowie des Breiten- und Wettkampfsports. Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, am regelmäßigen Training und an Wettkämpfen teilzunehmen.


Folgende Festlegungen muss jede Satzung enthalten:

a) den Vereinsnamen
b) den Vereinssitz
c) den Vereinszweck (auch sehr wichtig für das Finanzamt)
d) eine Bestimmung darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll
e) das Verfahren zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
f) Bestimmungen darüber, ob und welche Beiträge von Mitgliedern zu leisten sind (aber keine Beträge)
g) Angaben über die Bildung des Vorstands gemäß § 26 BGB
h) Angaben über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung einzuberufen ist
i) Angaben über die Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung
j) eine Bestimmung darüber, wer die Beschlüsse der Mitgliederversammlung unterzeichnen muss
k) eine Festlegung über den Vermögensanfall bei Auflösung des Vereins (fordert das Finanzamt)


Achten Sie bitte bei der Erstellung der Satzung darauf, dass innerhalb der Satzung Zeiträume und Termine durchgehend schlüssig sind und Bezüge bzw. Verweise zu anderen Paragraphen stimmen, besonders, wenn Paragraphen oder Absätze in die Mustersatzung eingefügt oder auch weggelassen wurden.

Sie können Ihre Vereinsatzung später wieder ändern, müssen jedoch die von Satzung und Gesetz vorgegebenen Bestimmungen beachten. Beachten Sie bei der Aufstellung Ihrer Satzung, dass der Bundesgerichtshof festgelegt hat, das alle das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen in die Satzung aufzunehmen sind, und nicht in Vereinsordnungen neben der Satzung geregelt werden sollen. Eine Schiedsordnung gehört zum Beispiel in die Satzung. Diese Regelung dient zum Schutz der Mitglieder, von denen man erwarten kann, dass sie die Satzung kennen, nicht jedoch, dass sie über sämtliche sonstigen Vereinsordnungen informiert sind. Sie fahren gut mit dem Grundsatz: Alles was die Vereinsmitglieder in irgendeiner Weise verpflichtet, gehört in die Satzung. Ausführungsbestimmungen können Sie jedoch neben der Satzung in Vereinsordnungen oder Geschäftsordnungen regeln.


So, das hätten Sie erledigt.

Die zweite Hürde, sieben Gründungsmitglieder zu finden, dürfte eigentlich kein Problem sein. Anderenfalls müssen Sie die Gründung eben noch etwas verschieben.

Die Wahl des Vorstandes wird bei der Gründungsversammlung akut. Dazu kommen wir jetzt.

Die Gründungsversammlung

Nachdem Sie die Trommel gerührt haben (eine förmliche Einladung ist zur Gründungsversammlung noch nicht erforderlich) und alle da sind - wenigstens aber sieben -, können Sie zur Tat schreiten.
Vergessen Sie nicht, einen Protokollführer zu bestimmen. Das Amtsgericht benötigt nämlich ein aussagefähiges und korrektes Gründungsprotokoll mit einer Anwesenheitsliste der Gründungsmitglieder als Anlage.
Natürlich konnten Sie keinen davon überzeugen, die Versammlungsleitung zu übernehmen und müssen es daher selbst machen. Also geht es als erstes darum, zu erläutern, was man eigentlich vor hat - nämlich einen Verein zu gründen, um dann anschließend die Satzung zu diskutieren.
Gehen Sie nicht davon aus, dass die Satzung bereits jeder gelesen hat. Obwohl Sie den Entwurf vorher allen gegeben hatten, tun sie garantiert so, als hörten sie alles zum ersten Mal. Lesen Sie daher bitte jeden Paragraphen wörtlich vor und fragen Sie anschließend, ob es Ergänzungen oder Änderungsvorschläge gibt.
Wenn Sie das geschafft haben, stimmen Sie über die Satzung als Ganzes, inklusive der Änderungen, ab. Wenn das vollbracht ist, müssen wenigstens die besagten sieben (7) Gründungsmitglieder auf der Originalsatzung unterschreiben.


TIPP:

Üblicherweise wird die Satzung nach der Gründungsversammlung wegen der vorgenommenen Änderungen noch einmal ordentlich ausgedruckt. Die Unterschriften können daher natürlich auch später geleistet werden.

Nun geht es darum, ein paar Leute zu finden, die bereit sind, auf so manches Fußballspiel im Fernsehen zu verzichten, ständig mit der besseren Hälfte im Clinch zu liegen und als Dankeschön, kein Dankeschön zu erhalten. Von der Tatsache, dass man außerdem nur "zubuttert", mal ganz zu schweigen. Es geht also um den Vorstand. (Das war natürlich nicht ganz ernst gemeint....)

Für einen kleinen Verein reichen folgende Vorstandsfunktionen aus:
- Vorsitzender
- Stellvertreter
- Kassenwart / Schatzmeister

Selbstverständlich können noch weitere Vorstandfunktionen definiert werden. Diese müssen dann natürlich in der Satzung aufgeführt sein.
Für die Wahl des Vorstands lassen Sie durch die Anwesenden einen Wahlleiter bestätigen, der dann die Prozedur durchführen kann - oder Sie machen es auch wieder selbst.
Nach der Wahl kann der gewählte Vorsitzende die Versammlungsleitung übernehmen und in der Tagesordnung fortfahren.

Das liebe Geld!

Menschen sollen ja bekanntlich von Luft und Liebe leben können; ein Verein kann das nur mit Geld - sprich Beiträgen. Daher müssen als nächstes die Mitgliedsbeiträge beschlossen werden. Diese sollten sich grundsätzlich am voraussichtlichen Finanzbedarf des Vereins orientieren und diesen auch abdecken. Zusätzliche Geldquellen wie Sponsoring oder Fördermittel sollte man zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit einplanen.

Für die Berechnung der Beitragshöhe gibt es eine einfache Formel:

Vereinsbeitrag =
Voraussichtlicher Finanzbedarf plus Reserve
-------------------------------------------------------------
geteilt durch die Anzahl der Mitglieder


Dadurch bekommt man einen Mittelwert, den man dann nach oben und unten entsprechend der Mitgliedsgruppierungen (Erwachsene, Jugendliche, Rentner, Auszubildende usw.) anpassen kann.

Jeder Landessportbund hat als Voraussetzung für bestimmte Förderungen, monatliche Mindestbeiträge festgelegt:

- Kinder/Jugendliche ( bis 18 J. ) = Beitrag beim zuständigen LSB erfragen
- Erwachsene = Beitrag beim zuständigen LSB erfragen


Der Grundgedanke ist, dass nur Vereine gefördert werden, die auch eine eigene finanzielle Basis schaffen.

Wer die Beitragshöhen beschließt (normalerweise die Mitgliederversammlung), muss in der Satzung geregelt sein (vergl. § 6 der Mustersatzung). Sinnvoll ist es auch, eine Beitragsordnung zu erstellen.

Die erste Etappe ist geschafft! Der Verein ist lt. BGB gegründet.

Damit ist es aber noch nicht getan.

Ein bisschen Arbeit ist schon noch erforderlich. Ist aber halb so schlimm!
Also; weiter geht´s.

Als nächstes beschließt die Versammlung, ob sich der Verein ins Vereinsregister eintragen lässt. Besser wäre es schon! Ein eingetragener Verein (e.V.) haftet nämlich in den meisten Fällen nur mit seinem Vereinsvermögen. Bei einem nicht eingetragenen Verein haften immer die handelnden Personen - und das ist in der Regel der Vorstand.

Die notarielle Beglaubigung

Der Vorstand muss sich notariell beglaubigen lassen. Hierbei ist der vertretungsberechtigte Vorstand nach § 26 BGB gemeint. Das ist der, der im Außenverhältnis wirksam werden darf und natürlich auch den Kopf hinhalten muss. Offiziell heißt das: "... der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt" (vergl. § 11 der Mustersatzung)
Wichtig ist, man muss persönlich dort erscheinen, da der Notar die Unterschriftsleistung beglaubigt und damit beurkundet, dass Fritz Müller auch Fritz Müller ist.  Dafür will der Notar etwa 25,- bis 30,- EUR. (wie beim Lotto natürlich auch ohne Gewähr!)


TIPP:

Den Personalausweis also nicht vergessen !

Anmeldung beim Amtsgericht

Nachdem Ihr Verein eingetragen wurde, ist er "juristische Person" und hat seine Rechtsfähigkeit erlangt. Er kann Verträge abschließen wie z.B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen, klagen und verklagt werden. Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.

Die Eintragung im Vereinsregister und zusätzlich noch die Gemeinnützigkeit sind bei fast allen Fachverbänden Voraussetzung für die Beantragung der Mitgliedschaft.

Für die Eintragung hat man wieder zwei Möglichkeiten:
1. man bittet den Notar
2. man macht das selbst.


TIPP:

Lassen Sie das besser den Notar machen. Er hat dafür fertige Schriftsätze und man erspart sich etwas Arbeit. Übergeben Sie ihm dazu die erforderlichen Unterlagen. Selbstverständlich muss man das extra bezahlen; es sind aber nur ein paar EURO.

Wenn Sie die Anmeldung beim Amtsgericht doch selbst machen wollen, finden Sie hier auch ein fertiges Musterschreiben. Die erforderlichen Anlagen fügen Sie mit bei.

Lassen Sie sich von der Anzahl der notwendigen Unterlagen nicht abschrecken. Wenn Sie diese einmal angefertigt und in ausreichender Zahl kopiert haben, sind die weiteren Schritte kein großer Arbeitsaufwand mehr.


TIPP:

Am Schluss dieser Ausführungen ist noch einmal eine Zusammenstellung aller Unterlagen, die Sie benötigen.

Folgende Unterlagen benötigt das Amtsgericht:
- Antrag auf Anmeldung der Eintragung ins Vereinsregister
- Satzung mit 7 Unterschriften (Original und Kopie)
- Notarielle Beglaubigung des Vorstandes *)
- Protokoll der Gründungsversammlung (Original und Kopie)
- Anwesenheitsliste
- Wahlprotokoll (Original und Kopie) **)
- Vorstandsanschriftenliste

*) Die notarielle Beglaubigung kann auch auf dem Anmeldungsschreiben für die Eintragung ins Vereinsregister vorgenommen werden (siehe Musterschreiben)
**) Das Ergebnis der Wahl ist normalerweise im Protokoll der Gründungsversammlung enthalten.


TIPP:

Wenn dem Amtsgericht nach der Eintragung die Gemeinnützigkeit nachgewiesen wird, bekommt man die Anmeldegebühr teilweise rückerstattet.

Antrag auf Gemeinnützigkeit beim Finanzamt für Körperschaften

Was ist überhaupt die Gemeinnützigkeit?

Der Staat kann nicht alle Lebensbereiche fördern und grundgesetzlich absichern und will es auch nicht. Z.B. hat er kein Interesse daran, Blumenzucht zu betreiben. Auch der Sport ist leider nicht im Grundgesetz verankert. Daher unterstützt er Vereine, die Aufgaben wahrnehmen, die der Allgemeinheit zugute kommen, die also gemeinnützig tätig sind.
Die Gemeinnützigkeit ist nicht von der Eintragung eines Vereins im Vereinsregister des Amtsgerichtes abhängig, sonder ausschließlich davon, welche förderungswürdigen Tätigkeiten er unterstützt.

Der Sport ist eine davon ! (siehe Abgabenordnung)

Also, auch ein nichteingetragener Verein kann gemeinnützig sein.

Was bedeutet nun aber Gemeinnützigkeit (korrekt: Körperschaftssteuer-Freistellung)?
Für die nach der Abgabenordnung anerkannte Tätigkeit, die ein Verein leistet und fördert, erlässt oder mindert der Staat ihm bestimmte Steuern bzw. hat besondere Steuergrenzen festgesetzt. Deshalb bedeutet Gemeinnützigkeit vor allem Freistellung von der Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer, solange bestimmte Einnahmegrenzen nicht überschritten werden. Das hängt von den Umsätzen ab und in welchen Bereichen diese getätigt werden. Hat der Verein nur Einnahmen und Ausgaben im "Ideellen Bereich", zahlt er keine Steuern. Ist er aber auch wirtschaftlich tätig (z.B. Eintrittsgelder, Bootsliegeplätze, Vereinsgaststätte, Werbung oder bestimmte Leistungen für Nichtmitglieder), ist er im sog. "Wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" tätig und muss u.U. Steuern zahlen. Dieser untergliedert sich dann aber in den "Zweckbetrieb" (7% UmSt) und den eigentlichen Wirtschftlichen (steuerpflichtigen) Geschäftsbetrieb" (16% UmSt). Eine ordentliche Buchführung, die über die Zuordnung der Umsätze Auskunft gibt, ist daher unumgänglich. Außerdem schreiben das verschiedene Gesetze sogar vor. Es ist daher ratsam, sich entsprechende Fachliteratur und Software zu besorgen.

Folgende Unterlagen benötigt das Finanzamt für Körperschaften:
- Antrag auf Freistellung von der Körperschaftsteuer (Gemeinnützigkeit)
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Wahlprotokoll
- Vereinsregisterauszug
- Beitragsordnung *)
- Tätigkeitsbericht

*) Die Beitragsordnung ist deshalb wichtig, weil ein Verein, der gemeinnützig sein will, nicht überhöhte Beiträge und Aufnahmegebühren nehmen darf. Ansonsten wäre er nicht mehr der Allgemeinheit zugänglich, da es sich nicht alle leisten können. Ein Club, der nur Besitzer von Nobelautos aufnimmt, kann daher nicht gemeinnützig werden. Es sei denn, wir können uns eines Tages alle diese Schlitten leisten.

Antrag auf Mitgliedschaft im Fachverband

Die Fachverbände sind die Dachorganisationen des Sports. Sie sind für alle sportinhaltlichen Fragen zuständig, wie Regelwerk, Schiedsrichter- und Übungsleiterausbildung (fachlicher Teil), Wettkampfbetrieb usw. Die Teilnahme am Wettkampf- und Turnierbetrieb ist normalerweise nur bei einer Mitgliedschaft möglich.

Da Sie ja eine oder mehrere Sportarten betreiben, haben Sie sicher auch schon einmal darüber nachgedacht, wie das mit dem Versicherungsschutz ist. Der Landessportbund Berlin hat für seine Mitgliedsorganisationen einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung beinhaltet. Über die genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte im Ordner "Versicherungen".
Mit der Mitgliedschaft in einem Fachverband, sind Ihr Verein und die Mitglieder automatisch über diesen Rahmenvertrag versichert.

Die Verbände erheben Jahresbeiträge. Da diese von Verband zu Verband sehr unterschiedlich sind, müssen Sie direkt dort anfragen.

Folgende Unterlagen benötigt der jeweilige Fachverband:
(Muss nicht bei allen gleich sein)
- Antrag auf Mitgliedschaft im Fachverband
- Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Vorstandsanschriftenliste
- Vereinsregisterauszug
- Körperschaftsteuer-Freistellungsbescheid (Gemeinnützigkeit)
- Tätigkeitsbericht
- Beitragsordnung
- Mitgliederverzeichnis

Wir hoffen, die Ausführungen waren für Sie verständlich und hilfreich und Sie hatten nicht das Gefühl, in einen Irrgarten geschickt worden zu sein.

Wir wünschen Ihnen viel Glück und natürlich auch ein bisschen Freude bei der Vereinsarbeit.
Versagen Sie nicht, auch wenn Sie manchmal alles hinwerfen wollen. Es gibt meistens einen Ausweg.
Denken Sie immer daran, wenn Sie einmal nicht weiterwissen, können Sie sich jeder Zeit an uns wenden.


Quellenangabe "Landessportbund Berlin"